Psychotherapie als Selbstzahlerin oder Selbstzahler
Möchten Sie die Kosten einer Therapie selbst zahlen, erfolgt die Behandlung ohne vorherige Antragstellung, ohne vorgegebene Stundenzahl und ohne Weitergabe von Diagnosen an Ihre Versicherung. So bleiben Sie unabhängig und flexibel.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Die Kosten für Selbstzahler:innen richten sich nach dem 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Honorare
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Erstgespräch | 134,06 € |
| Probatorische Sitzung | 126,02 € |
| Biografische Anamnese | 123,34 € |
| Therapiesitzung | 126,02 € |