Psychotherapie für Privatversicherte
Die Kosten einer Psychotherapie werden von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen. Da die genauen Bedingungen je nach individuellem Versicherungstarif stark variieren, empfehle ich Ihnen, vor der Kontaktaufnahme folgende Fragen mit Ihrer Versicherung zu klären:
- Ist Psychotherapie Bestandteil Ihres Versicherungstarifs?
- Werden die probatorischen Sitzungen – die ersten fünf Sitzungen – erstattet? Falls ja, ist hierfür bereits ein Antrag erforderlich?
- Welche Unterlagen werden für die Beantragung einer Psychotherapie benötigt?
- Gibt es eine Begrenzung der Anzahl erstattungsfähiger Behandlungsstunden?
Honorare
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Erstgespräch | 134,06 € |
| Probatorische Sitzung | 126,02 € |
| Biografische Anamnese | 123,34 € |
| Einleitung einer gutachterpflichtigen Psychotherapie einschließlich Bericht an den Gutachter (3,5-facher Satz) | 81,60 € |
| Sitzung Kurzzeittherapie | 167,58 € |
| Sitzung Langzeittherapie | 126,02 € |